Sicherungsmaßnahme
Cube Asset X GmbH
Leverkusen
Das Amtsgericht Köln hat zur Cube Asset X GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.01.2026, Aktenzeichen 70b IN 29/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70b IN 29/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 92470
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jens Schmidt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 29/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Cube Asset X GmbH, Werkstättenstraße 39b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Hütter, Werkstättenstr. 39b, 51379 Leverkusen und Herrn Jean Marc André Fey, Werkstättenstr. 39b, 51379 Leverkusen
Geschäftszweig: die Entwicklung, Planung, Bau, Vermietung und Verkauf eines Immobilienprojektes in Düsseldorf
ist am 07.01.2026, um 08:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70b IN 29/25
Amtsgericht Köln, 07.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Cube Asset X GmbH, Werkstättenstraße 39b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Hütter, Werkstättenstr. 39b, 51379 Leverkusen und Herrn Jean Marc André Fey, Werkstättenstr. 39b, 51379 Leverkusen
Geschäftszweig: die Entwicklung, Planung, Bau, Vermietung und Verkauf eines Immobilienprojektes in Düsseldorf
ist am 07.01.2026, um 08:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70b IN 29/25
Amtsgericht Köln, 07.01.2026