Eröffnung des Verfahrens
CSS Fintech GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der CSS Fintech GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 1389/24 C-15-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1389/24 C-15-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 126422
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 1389/24 C-15-9 Am 08.10.2026 um 15:51 Uhr ist das Insolvenzverfahren CSS Fintech GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126422),
vertreten durch:
Christian Rudolph, Wiesbaden, (Geschäftsführer), eröffnet worden. : Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.12.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 04.01.2027 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.10.2026
vertreten durch:
Christian Rudolph, Wiesbaden, (Geschäftsführer), eröffnet worden. : Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.12.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 04.01.2027 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.10.2026