Sicherungsmaßnahme

Cruse Spezialmaschinen GmbH

Wachtberg

Das Amtsgericht Bonn hat zur Cruse Spezialmaschinen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2022, Aktenzeichen 99 IN 62/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 62/22
Registerbezug
Bonn, HRB 18301
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.06.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Nada Nasser

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 62/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18301 eingetragenen Cruse Spezialmaschinen GmbH, Gimmersdorfer Straße 76, 53343 Wachtberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Heinrich Wilhelm Kannen, Rehgasse 82, 53894 Mechernich

Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Maschinen, insbesondere von Scannern

ist am 01.06.2022, um 10:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

99 IN 62/22
Amtsgericht Bonn, 01.06.2022

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme