Insolvenzbekanntmachung
CRPD GmbH
Neu-Isenburg
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur CRPD GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 8 IN 585/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 585/23
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 53058
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 40.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die in Bereich Personaldienstleistungen für die pharmazeutische Industrie, die medizintechnische Industrie oder im Gesundheitswesen tätig sind, im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Veröffentlichungstext
8 IN 585/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CRPD GmbH, Hermannstraße 54-56, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 53058),
vertreten durch:
Walter Deininger, Stockwiesenstraße 44, 73111 Lauterstein, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CRPD GmbH, Hermannstraße 54-56, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 53058),
vertreten durch:
Walter Deininger, Stockwiesenstraße 44, 73111 Lauterstein, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.11.2026