Insolvenzbekanntmachung
Criptal GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Criptal GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 501 IN 165/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 165/25
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 94970
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 165/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94970 eingetragenen Criptal GmbH, August-Bagel-Straße 71, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hamid Shojaei Baghini und Herrn Navid Malek Sabet
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Aufnahme eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert und Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung dieses Rechtsstreites, bestimmt auf
Mittwoch, 18.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 165/25
Amtsgericht Düsseldorf, 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94970 eingetragenen Criptal GmbH, August-Bagel-Straße 71, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hamid Shojaei Baghini und Herrn Navid Malek Sabet
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Aufnahme eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert und Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung dieses Rechtsstreites, bestimmt auf
Mittwoch, 18.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 165/25
Amtsgericht Düsseldorf, 21.10.2026