Sicherungsmaßnahme

Cre8 Design GmbH

Gronau

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Cre8 Design GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.01.2026, Aktenzeichen 74 IN 4/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
74 IN 4/26
Registerbezug
Coesfeld, HRB 11086
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.01.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stefan Dokters
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erstellung und der Vertrieb von individuellen und innovativen mit 3-D oder Digital-Druck bedruckten Produkten für die Industrie und den Einzelhandel sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 4/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11086 eingetragenen Cre8 Design GmbH, Maybachstraße 4, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer/Liquidator Herrn Mario Katers, Pfarrer-Pohl-Weg 11 , 48599 Gronau (Westf.)

ist am 20.01.2026, um 16:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Dokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

74 IN 4/26
Amtsgericht Münster, 20.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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