Sicherungsmaßnahme
Coskun GmbH
Herten
Das Amtsgericht Bochum hat zur Coskun GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2026, Aktenzeichen 80 IN 316/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 316/26
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB 7848
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christiane Heithoff
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 316/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 7848 eingetragenen Coskun GmbH, Auf dem Hochstück 13, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cengiz Coskun, Auf dem Hochstück 13, 45701 Herten
Geschäftszweig: Rohrleitungsbau, Stahlbau, Schweißtechnik
ist am 08.04.2026, um 14:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 316/26
Amtsgericht Bochum, 08.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 7848 eingetragenen Coskun GmbH, Auf dem Hochstück 13, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cengiz Coskun, Auf dem Hochstück 13, 45701 Herten
Geschäftszweig: Rohrleitungsbau, Stahlbau, Schweißtechnik
ist am 08.04.2026, um 14:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 316/26
Amtsgericht Bochum, 08.04.2026