Forderungsprüfung
COSBI GmbH
Garching
Das Amtsgericht München hat zur COSBI GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 1507 IN 122/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 122/25
- Registerbezug
- München, HRB 116843
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1507 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
COSBI GmbH, Rathausplatz 13, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführer Prestel Boris und Prestel Claudia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116843
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4, 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
COSBI GmbH, Rathausplatz 13, 85748 Garching, vertreten durch die Geschäftsführer Prestel Boris und Prestel Claudia
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116843
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4, 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.10.2026