Sicherungsmaßnahme
CoreCooling GmbH
Herzogenrath
Das Amtsgericht Köln hat zur CoreCooling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.03.2026, Aktenzeichen 70b IN 38/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70b IN 38/26
- Registerbezug
- Aachen, HRB 28595
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 38/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28595 eingetragenen CoreCooling GmbH, Kölnstr. 109, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hänel, Kölnstr. 109, 50321 Brühl
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Kühlkörpern und sonstigen Kühlelementen für elektronische Komponenten,
ist am 19.03.2026, um 09:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70b IN 38/26
Amtsgericht Köln, 19.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28595 eingetragenen CoreCooling GmbH, Kölnstr. 109, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hänel, Kölnstr. 109, 50321 Brühl
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Kühlkörpern und sonstigen Kühlelementen für elektronische Komponenten,
ist am 19.03.2026, um 09:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70b IN 38/26
Amtsgericht Köln, 19.03.2026