Sicherungsmaßnahme

Controll- und Lagerhaus GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Controll- und Lagerhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.12.2024, Aktenzeichen 67a IN 392/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 392/24
Registerbezug
Hamburg, HRB 14287
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
13.12.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Niklas Marwedel
Im Handelsregister seit
1971
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
das Lager-, Speditions- und Transportgeschäft, sowie alle sonstigen Geschäfte und Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, die hiermit in Zusammenhang stehen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 392/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 14287 eingetragenen Controll- und Lagerhaus GmbH, Billstraße 139 a, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markku Klatt,

Geschäftszweig: das Lager-, Speditions- und Transportgeschäft, sowie alle sonstigen Geschäfte und Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, die hiermit in Zusammenhang stehen

ist am 12.12.2024, um 15:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Niklas Marwedel, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 392/24
Amtsgericht Hamburg, 12.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten