Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
context Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur context Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.07.2026, Aktenzeichen 36c IN 1168/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 1168/16
- Registerbezug
- Berlin, HRB 51000
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 28.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 50.000 DM (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Förderung der kommunalen und regionalen Wirtschaft durch Erstellen von Analysen. Das Entwickeln von Konzepten und Strategien und deren Umsetzung im Rahmen von Hilfe zur Selbsthilfe. Die Förderung des Mittelstandes durch Existenzgründungsberatung, Gründung von Existenzgründerzentren, Management Buy-Outs und Buy-Ins. Förderung der Landwirtschaft im nationalen und internationalen Rahmen durch die Ers …
Veröffentlichungstext
36c IN 1168/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
context Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung GmbH, Uhlandstraße 4-5, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Hahl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 51000
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 25.11.2024 die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 790.792,87 Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 53 % für den Mehraufwand bei aufwendiger Insolvenzbuchhaltung, bei der Betriebsfortführung und für Sanierungsbemühungen beantragt.
Weiterhin hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 25.11.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 839.809,43 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 290 % für den Mehraufwand bei der insolvenzrechtlichen Buchhaltung, bei der Betreuung und Abwicklung vieler Betriebsstätten der Schuldnerin in Berlin und im Bundesgebiet, bei der Umsetzung der übertragenden Sanierung/Betriebsveräußerung mit Erhalt von Arbeitsplätzen, beim Bürgschaftsmanagement, bei der Beitreibung von umfangreichen Außenständen (Kleinteiliger Forderungseinzug) sowie für die Bearbeitung schwieriger Rechtsstreite beantragt.
Es wurde ein Abschlag in Höhe von insgesamt 10 % für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters berechnet.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
context Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung GmbH, Uhlandstraße 4-5, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Hahl
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 51000
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 25.11.2024 die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 790.792,87 Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 53 % für den Mehraufwand bei aufwendiger Insolvenzbuchhaltung, bei der Betriebsfortführung und für Sanierungsbemühungen beantragt.
Weiterhin hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 25.11.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 839.809,43 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 290 % für den Mehraufwand bei der insolvenzrechtlichen Buchhaltung, bei der Betreuung und Abwicklung vieler Betriebsstätten der Schuldnerin in Berlin und im Bundesgebiet, bei der Umsetzung der übertragenden Sanierung/Betriebsveräußerung mit Erhalt von Arbeitsplätzen, beim Bürgschaftsmanagement, bei der Beitreibung von umfangreichen Außenständen (Kleinteiliger Forderungseinzug) sowie für die Bearbeitung schwieriger Rechtsstreite beantragt.
Es wurde ein Abschlag in Höhe von insgesamt 10 % für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters berechnet.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.07.2026