Forderungsprüfung

ConexBau Verputz GmbH

Reutlingen

Das Amtsgericht Tübingen hat zur ConexBau Verputz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 23 IN 381/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tübingen
Aktenzeichen
23 IN 381/22
Registerbezug
Stuttgart, HRB 770350
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
01.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

23 IN 381/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ConexBau Verputz GmbH, Ihmenfeldstraße 4, 72766 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Fadil Halili
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 770350
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Heidrun Schreiber, Oberndorferstraße 2, 84032 Landshut, Gz.: /sc/sc

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 bis 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 25.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens