Insolvenzbekanntmachung
Condotti GmbH
Ingolstadt
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Condotti GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen IN 267/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 267/23
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 4927
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb gastronomischer Unternehmungen
Veröffentlichungstext
IN 267/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Condotti GmbH, Am Stein 4, 85049 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Yavuz
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 4927
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
1. Der Termin vom 26.10.2026 um 10.00 Uhr wird auf heutigen Antrag des Insolvenzverwalters hin verlegt.
2. Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über das Absehen der Geltendmachung der Geschäftsführerhaftungsansprüche gegen Herrn Massimo Bosco, § 191 Abs.1 Nr.3 InsO.
wird nunmehr bestimmt auf
Freitag, 30.10.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Condotti GmbH, Am Stein 4, 85049 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Yavuz
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 4927
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
1. Der Termin vom 26.10.2026 um 10.00 Uhr wird auf heutigen Antrag des Insolvenzverwalters hin verlegt.
2. Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über das Absehen der Geltendmachung der Geschäftsführerhaftungsansprüche gegen Herrn Massimo Bosco, § 191 Abs.1 Nr.3 InsO.
wird nunmehr bestimmt auf
Freitag, 30.10.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 15.10.2026