Forderungsprüfung
Concept - Schmiede GmbH
Bergkirchen
Das Amtsgericht München hat zur Concept - Schmiede GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 1509 IN 1658/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1658/22
- Registerbezug
- München, HRB 185312
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1509 IN 1658/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Concept - Schmiede GmbH, Kreuzackerstr. 4, 85232 Bergkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Kindl Karsten Peter, geb. Kindl
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 185312
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Dietlindenstraße 13, 80802 München, Gz.: 47-21 RL/SJ
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Concept - Schmiede GmbH, Kreuzackerstr. 4, 85232 Bergkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Kindl Karsten Peter, geb. Kindl
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 185312
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Dietlindenstraße 13, 80802 München, Gz.: 47-21 RL/SJ
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.08.2026