Insolvenzbekanntmachung

Commodo Services GmbH

Springe

Das Amtsgericht Hameln hat zur Commodo Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen 37 IN 21/26 -1.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 21/26 -1
Registerbezug
Hannover, HRB 217893
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
12.05.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

37 IN 21/26 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Commodo Services GmbH, Kurze Straße 2, 31832 Springe (AG Hannover, HRB 217893), vertr. d.: Lukasz Fürst, Kurze Straße 2, 31832 Springe, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 21.04.2026 berichtigt worden.

Statt HRB 87924608 muss es richtig heißen: HRB 217893

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover - govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 12.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme