Aufhebung des Verfahrens

Colosseum Creation UG

Soest

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Colosseum Creation UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 113/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 113/17
Registerbezug
Arnsberg, HRB 10762
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Florens von Bockum-Dolffs
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb einer Werbeagentur

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 113/17

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10762 eingetragenen Colosseum Creation UG, Ferdinand-Gabriel-Weg 10, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch Frau Nelli Frank, Stettiner Str. 13, 52388 Nörvenich

Insolvenzverwalter: Florens von Bockum-Dolffs, Syringerstr. 35, 59519 Möhnesee

wird heute, am 31.08.2026, um 11:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

10 IN 113/17
Amtsgericht Arnsberg, 31.08.2026
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