Sicherungsmaßnahme
COL GmbH
Neu-Isenburg
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur COL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2025, Aktenzeichen 8 IN 930/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 930/25
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52372
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Thomas Rittmeister
-Reimer Rechtsanwälte- - Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- a. der Betrieb eines Reisebüros, Schulung von Reiseleitern, Übersetzungsdienste, Organisation von Reisen einschließlich Beratung und Vermittlung von Unterkünften und Transportmitteln sowie Reisebegleitung und Einkaufsberatung für chinesische Kunden, b. Im- und Export von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten, soweit dies erlaubnisfrei ist, c. Im- und Export von sowie Groß- und …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 930/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der COL GmbH, Dreiherrnsteinplatz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 52372), vertr. d.: 1. Gangjian Zhang, Dreiherrnsteinplatz 1, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), ist am 28.11.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.11.2025
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.11.2025