Sicherungsmaßnahme
Code Intelligence GmbH
Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Code Intelligence GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2026, Aktenzeichen 99 IN 50/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 50/26
- Registerbezug
- Bonn, HRB 23408
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dirk Obermüller
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 50/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23408 eingetragenen Code Intelligence GmbH, Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Khaled Yakdan, Charlotte-von-Stein-Straße 12, 53177 Bonn und Herrn Eric Brüggemann, Elsaßstraße 61, 50677 Köln
Geschäftszweig: Entwicklung und der Vertrieb von Software im Bereich Software-Analyse, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen
ist am 09.03.2026, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 50/26
Amtsgericht Bonn, 09.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23408 eingetragenen Code Intelligence GmbH, Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Khaled Yakdan, Charlotte-von-Stein-Straße 12, 53177 Bonn und Herrn Eric Brüggemann, Elsaßstraße 61, 50677 Köln
Geschäftszweig: Entwicklung und der Vertrieb von Software im Bereich Software-Analyse, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen
ist am 09.03.2026, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 50/26
Amtsgericht Bonn, 09.03.2026