Sicherungsmaßnahme

Cocon am Rhein GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Cocon am Rhein GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2018, Aktenzeichen 64 IN 249/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 249/18
Registerbezug
Duisburg, HRB HRB 29488
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.12.2018
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Gerd Bekaan
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Außerhausverkauf von Lebensmitteln und Non-Food, die Betreibung eines Restaurants mit Außengastronomie, Veranstaltungen aller Art, der Import und Export von Wein und Delikatessen sowie der Weinhandel.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 249/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29488 eingetragenen Cocon
am Rhein GmbH, Königstr. 24, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Gregor Malovrh, Kempener Allee 165, 47803 Krefeld

Geschäftszweig: Restaurantbetrieb und Verkauf

ist am 11.12.2018, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Gerd Bekaan, Nordstr. 30,
47798 Krefeld bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

64 IN 249/18
Amtsgericht Duisburg, 11.12.2018

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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