Sicherungsmaßnahme
Coban GmbH
Stolberg
Das Amtsgericht Aachen hat zur Coban GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen 91 IN 170/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 91 IN 170/26
- Registerbezug
- Aachen, HRB 10493
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Claus-Peter Kruth
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 170/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 10493 eingetragenen Coban GmbH, Zweifaller Str. 275-287, 52224 Stolberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mahmut Coban,
ist am 24.07.2026, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 170/26
Amtsgericht Aachen, 24.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 10493 eingetragenen Coban GmbH, Zweifaller Str. 275-287, 52224 Stolberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mahmut Coban,
ist am 24.07.2026, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 170/26
Amtsgericht Aachen, 24.07.2026