Sicherungsmaßnahme

ClinAssess Gesellschaft für Klinische Forschung mbH

Leverkusen

Das Amtsgericht Köln hat zur ClinAssess Gesellschaft für Klinische Forschung mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2025, Aktenzeichen 70a IN 216/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 216/25
Registerbezug
Köln, HRB 49689
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.06.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Magdalena Konschalla
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 216/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49689 eingetragenen ClinAssess Gesellschaft für Klinische Forschung mbH, Birkenbergstr. 82, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. med. Burkhard Deuß, Wiembachallee 24, 51379 Leverkusen

ist am 30.06.2025, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70a IN 216/25
Amtsgericht Köln, 30.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme