Vergütungsfestsetzung
CleverGuides GmbH
Durmersheim
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur CleverGuides GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2025, Aktenzeichen 60 IN 694/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 694/24
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 728563
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 20.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
60 IN 694/24
CleverGuides GmbH
Vivaldistraße 13
76448 Durmersheim
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Friedrich-Carl Gerhard Thorwald Schaefer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728563
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe, Gz.: 2499/24 G01
Beschluss:
Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O 3, 11+12, 68161 Mannheim hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 17.01.2025 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 11.102,12 EUR zugrunde. Zuschläge wurden nicht beantragt. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Der Antrag kann bis zum 20.02.2025 durch Verfahrensbeteiligte eingesehen werden. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Um vorherige telefonische Terminsabsprache wird gebeten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 20.01.2025
CleverGuides GmbH
Vivaldistraße 13
76448 Durmersheim
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Friedrich-Carl Gerhard Thorwald Schaefer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728563
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB, Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe, Gz.: 2499/24 G01
Beschluss:
Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O 3, 11+12, 68161 Mannheim hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 17.01.2025 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 11.102,12 EUR zugrunde. Zuschläge wurden nicht beantragt. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Der Antrag kann bis zum 20.02.2025 durch Verfahrensbeteiligte eingesehen werden. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Um vorherige telefonische Terminsabsprache wird gebeten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 20.01.2025