Sicherungsmaßnahme
Cleanix GmbH
Ahlen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Cleanix GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2026, Aktenzeichen 86 IN 6/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 86 IN 6/26
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 19888
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Nada Nasser
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 6/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19888 eingetragenen Cleanix GmbH, Kruppstraße 19, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Isa Bak, Hansastr. 25 , 59229 Ahlen
ist am 29.04.2026, um 12:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
86 IN 6/26
Amtsgericht Münster, 29.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19888 eingetragenen Cleanix GmbH, Kruppstraße 19, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Isa Bak, Hansastr. 25 , 59229 Ahlen
ist am 29.04.2026, um 12:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
86 IN 6/26
Amtsgericht Münster, 29.04.2026