Forderungsprüfung
Clavis Aurea UG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Clavis Aurea UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.09.2025, Aktenzeichen 36c IN 4706/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 4706/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 193649
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 05.09.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
36c IN 4706/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Clavis Aurea UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 17, 10969 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 193649
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 und 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Clavis Aurea UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 17, 10969 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 193649
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 und 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2025