Sicherungsmaßnahme
Classic Days Oldtimer und Motorsport GmbH
Jüchen
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Classic Days Oldtimer und Motorsport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2025, Aktenzeichen 19 IN 36/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 19 IN 36/25
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 12185
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Peter C. Minuth
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 36/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 12185 eingetragenen Classic Days Oldtimer und Motorsport GmbH, Brückenstrasse 35, 41363 Jüchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Herfort,
ist am 08.10.2025, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter C. Minuth, Prinz-Georg-Straße 91, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
19 IN 36/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 08.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 12185 eingetragenen Classic Days Oldtimer und Motorsport GmbH, Brückenstrasse 35, 41363 Jüchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Herfort,
ist am 08.10.2025, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter C. Minuth, Prinz-Georg-Straße 91, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
19 IN 36/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 08.10.2025