Forderungsprüfung
City Lounge Cafe und Restaurant GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur City Lounge Cafe und Restaurant GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2026, Aktenzeichen 1542 IN 880/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 880/24
- Registerbezug
- München, HRB 186056
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1542 IN 880/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
City Lounge Cafe und Restaurant GmbH, Sonnenstraße 5, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 186056
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München, Gz.: 149/23 F01 m D3/20633
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 - 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
City Lounge Cafe und Restaurant GmbH, Sonnenstraße 5, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Ali
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 186056
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München, Gz.: 149/23 F01 m D3/20633
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 - 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.01.2026