Sicherungsmaßnahme
CirqueNouveau UG (haftungsbeschränkt)
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur CirqueNouveau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2024, Aktenzeichen 70a IN 279/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 279/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 67839
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.09.2024
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Franz Zilkens
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 3 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Produktion, die Organisation und die Vermarktung von Zirkus und Bühnenprogrammen unter der Marke Cirque Bouffon sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 279/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 67839 eingetragenen CirqueNouveau UG (haftungsbeschränkt), Sülzburgstr. 216, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frederic Zipperlin, Sülzburgstr. 216, 50937 Köln
Geschäftszweig: die Produktion, die Organisation und die Vermarktung von Zirkus und Bühnenprogrammen unter der Marke Cirque Bouffon sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 25.09.2024, um 11:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 279/24
Amtsgericht Köln, 25.09.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 67839 eingetragenen CirqueNouveau UG (haftungsbeschränkt), Sülzburgstr. 216, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frederic Zipperlin, Sülzburgstr. 216, 50937 Köln
Geschäftszweig: die Produktion, die Organisation und die Vermarktung von Zirkus und Bühnenprogrammen unter der Marke Cirque Bouffon sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 25.09.2024, um 11:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 279/24
Amtsgericht Köln, 25.09.2024