Sicherungsmaßnahme
CI PE KO Goebenpark OHG, handelnd unter CI PE KO Goebenpark GmbH & Co. KG
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur CI PE KO Goebenpark OHG, handelnd unter CI PE KO Goebenpark GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 1039/24 C-77-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1039/24 C-77-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRA 51169
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Stephan Laubereau
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1039/24 C-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CI PE KO Goebenpark OHG, handelnd unter CI PE KO Goebenpark GmbH & Co. KG, Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 51169), vertr. d.: 1. Peter Josef-Alfred Königstein, (Gesellschafter), 2. ConcretInvest AG i.L., SCHWEIZ, (Gesellschafterin), diese vertr. d.: 2.1. Barbara Schellenberg-Treichler, (Geschäftsführerin), ist am 09.07.2026 um 09:04 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2026