Sicherungsmaßnahme
Christoph Schmitz Bauunternehmen GmbH
Werl
Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Christoph Schmitz Bauunternehmen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.08.2022, Aktenzeichen 21 IN 80/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 80/22
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 13500
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.08.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 80/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13500 eingetragenen Christoph Schmitz Bauunternehmen GmbH, Breslauer Straße 19a, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Johannes Schmitz, Breslauer Straße 19a, 59457 Werl
ist am 22.08.2022, um 10:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
21 IN 80/22
Amtsgericht Arnsberg, 22.08.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13500 eingetragenen Christoph Schmitz Bauunternehmen GmbH, Breslauer Straße 19a, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Johannes Schmitz, Breslauer Straße 19a, 59457 Werl
ist am 22.08.2022, um 10:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
21 IN 80/22
Amtsgericht Arnsberg, 22.08.2022