Sicherungsmaßnahme
Chip-Tip Handel & Consulting GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Chip-Tip Handel & Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.02.2021, Aktenzeichen 67a IN 34/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 34/21
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 105512
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 17.02.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Malte Köster
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 34/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105512 eingetragenen
Chip-Tip Handel & Consulting GmbH, Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yue Zheng
Geschäftszweig: Der Import und Export von sowie der Handel mit Waren aller Art,
insbesondere der Import und Vertrieb von Software etc.
ist am 16.02.2021, um 16:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Malte Köster,
Valentinskamp 24, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 34/21
Amtsgericht Hamburg, 16.02.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105512 eingetragenen
Chip-Tip Handel & Consulting GmbH, Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yue Zheng
Geschäftszweig: Der Import und Export von sowie der Handel mit Waren aller Art,
insbesondere der Import und Vertrieb von Software etc.
ist am 16.02.2021, um 16:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Malte Köster,
Valentinskamp 24, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 34/21
Amtsgericht Hamburg, 16.02.2021