Forderungsprüfung
Chicago MEATBar GmbH
Ellwangen
Das Amtsgericht Aalen hat zur Chicago MEATBar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.11.2019, Aktenzeichen 3 IN 166/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 166/18
- Registerbezug
- Ulm, HRB 735359
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 22.11.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 IN 166/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Chicago MEATBar GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Efstathios
Mavropoulos, geboren am 30.03.1964, Bahnhofstr. 10, 73479 Ellwangen
Register-Nr.: HRB 735359
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner, Lise-Meitner-Straße 6, 74074
Heilbronn, Gz.: 895/18 KR/SR
1. Die Prüfung der bis 09.01.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.01.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 21.11.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Chicago MEATBar GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Efstathios
Mavropoulos, geboren am 30.03.1964, Bahnhofstr. 10, 73479 Ellwangen
Register-Nr.: HRB 735359
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pfefferle, Helberg & Partner, Lise-Meitner-Straße 6, 74074
Heilbronn, Gz.: 895/18 KR/SR
1. Die Prüfung der bis 09.01.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.01.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 21.11.2019