Sicherungsmaßnahme
Chiang UG (haftungsbeschränkt)
Moers
Das Amtsgericht Kleve hat zur Chiang UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 38 IN 47/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 38 IN 47/26
- Registerbezug
- Kleve, HRB 15785
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Mark Steh
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 47/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15785 eingetragenen Chiang UG (haftungsbeschränkt), Homberger Straße 70-72, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lin Haiying, Homberger Straße 74 b, 47441 Moers
ist am 16.09.2026, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Königstraße 88, 47198 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
38 IN 47/26
Amtsgericht Kleve, 16.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15785 eingetragenen Chiang UG (haftungsbeschränkt), Homberger Straße 70-72, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lin Haiying, Homberger Straße 74 b, 47441 Moers
ist am 16.09.2026, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Königstraße 88, 47198 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
38 IN 47/26
Amtsgericht Kleve, 16.09.2026