Eröffnung des Verfahrens

Check S Security & Services GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Check S Security & Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2025, Aktenzeichen 810 IN 70/25 C-9-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 70/25 C-9-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 130939
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
11.03.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 70/25 C-77-: In dem Insolvenzverfahren Check S Security & Services GmbH, Hauptbahnhof 18, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130939),
vertreten durch:
Wolfgang-Michael Martinez-Martinez, (Geschäftsführer), wurde am 11.03.2025 um 11:46 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/ 77 906 0, Fax: 06196/ 77 906 20, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 207/25 C-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 70/25 C-77- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.03.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme