Sicherungsmaßnahme

Charles Hosie GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Charles Hosie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.09.2024, Aktenzeichen 67a IN 268/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 268/24
Registerbezug
Hamburg, HRB 148957
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
05.09.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Nils Krause

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 268/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148957 eingetragenen Charles Hosie GmbH, Elbchaussee 85, 22763 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn André Karl Lembcke, Herrn Rainer Hosie

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Importgeschäfts von Lebens- und Genußmitteln, insbesondere Spirituosen sowie der Groß- und Außenhandel mit Waren aller Art.

ist am 04.09.2024, um 11:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 268/24
Amtsgericht Hamburg, 04.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme