Sicherungsmaßnahme
Charity Alliance Unternehmensbündnis Schutz der Menschenrechte gGmbH
Kaiserslautern
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur Charity Alliance Unternehmensbündnis Schutz der Menschenrechte gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2025, Aktenzeichen 1 IN 204/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 204/25
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRB 33327
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 30.10.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Paul Wieschemann
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 27.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- 1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Wohlfahrtwesens, zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie zur Förderung der Hilfe für Behinderte. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht sowohl durch die Unterstützung der Wohlfahrtsverbände, als auch durch die Unterstützung der unabhängigen lokalen Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger, die als steuerb …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
1 IN 204/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Charity Alliance Unternehmensbündnis Schutz der Menschenrechte gGmbH, Ernst-Christmann-Straße 54, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33327), vertr. d.: Johanna Kennel, Ernst-Christmann-Straße 54, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführerin), ist am 30.10.2025 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 30.10.2025
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 30.10.2025