Vergütungsfestsetzung
Chapati-Design GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Chapati-Design GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 3602 IN 1225/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3602 IN 1225/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 144956
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwurf, Entwicklung, Design und Produktion von Mode und nachhaltigen Schreibwaren für den Groß- und Einzelhandel
Veröffentlichungstext
3602 IN 1225/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Chapati-Design GmbH, Storkower Straße 129, 10407 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hamid Reza Mohammadi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 144956
- Schuldnerin -
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 30.09.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 225.468,74 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 39 % für Betriebsfortführung, arbeitsrechtliche Angelegenheiten, Sanierungsbemühungen beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Chapati-Design GmbH, Storkower Straße 129, 10407 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hamid Reza Mohammadi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 144956
- Schuldnerin -
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 30.09.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 225.468,74 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 39 % für Betriebsfortführung, arbeitsrechtliche Angelegenheiten, Sanierungsbemühungen beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2026