Restschuldbefreiung
Chalhoub, Ali
Tönisvorst
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Chalhoub, Ali eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2025, Aktenzeichen 95 IN 33/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 33/21
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 6809
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.01.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 33/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Chalhoub, Feldstraße 10, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6809 eingetragenen Firma ComfortCar e. K., Ostring1, 47918 Tönisvorst
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 05.02.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 aus.
95 IN 33/21
Amtsgericht Krefeld, 20.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ali Chalhoub, Feldstraße 10, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6809 eingetragenen Firma ComfortCar e. K., Ostring1, 47918 Tönisvorst
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 05.02.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 aus.
95 IN 33/21
Amtsgericht Krefeld, 20.01.2025