Sicherungsmaßnahme
Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt)
Oberhausen
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2026, Aktenzeichen 620 IN 1413/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1413/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 11325
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Tanja Bückmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1413/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11325 eingetragenen Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt), Wehrstraße 19, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Marian, In der Loh 38, 46047 Oberhausen
ist am 11.06.2026, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1413/26
Amtsgericht Duisburg, 11.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11325 eingetragenen Center Sports Oberhausen UG (haftungsbeschränkt), Wehrstraße 19, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Marian, In der Loh 38, 46047 Oberhausen
ist am 11.06.2026, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1413/26
Amtsgericht Duisburg, 11.06.2026