Sicherungsmaßnahme
CENTAURUS International Trading (CIT) GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur CENTAURUS International Trading (CIT) GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2026, Aktenzeichen 67a IN 517/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 517/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 187886
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 08.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Astrid Pohlmann-Weide
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 517/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 187886 eingetragenen CENTAURUS International Trading (CIT) GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 111, 22047 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Gorgi,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist - Handel mit Produkten aus dem Bereich Öl und Gas,- Handel mit Chemikalien und Petrochemie Produkten, Handel mit Mineralien.
ist am 07.05.2026, um 10:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 517/25
Amtsgericht Hamburg, 07.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 187886 eingetragenen CENTAURUS International Trading (CIT) GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 111, 22047 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Gorgi,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist - Handel mit Produkten aus dem Bereich Öl und Gas,- Handel mit Chemikalien und Petrochemie Produkten, Handel mit Mineralien.
ist am 07.05.2026, um 10:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 517/25
Amtsgericht Hamburg, 07.05.2026