Sicherungsmaßnahme
Cenntro Automotive Europe GmbH
Herne
Das Amtsgericht Bochum hat zur Cenntro Automotive Europe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2025, Aktenzeichen 80 IN 531/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 531/25
- Registerbezug
- Bochum, HRB 20255
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Prof. Dr. Dirk Andres
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 531/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20255 eingetragenen Cenntro Automotive Europe GmbH, Heitkampsfeld 20, 44652 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Zuguang Wang, Hansaallee 190, 40547 Düsseldorf
Geschäftszweig: unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen und der Erbringung von Werk- und Diensteistungen
ist am 02.09.2025, um 10:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 531/25
Amtsgericht Bochum, 02.09.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20255 eingetragenen Cenntro Automotive Europe GmbH, Heitkampsfeld 20, 44652 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Zuguang Wang, Hansaallee 190, 40547 Düsseldorf
Geschäftszweig: unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen und der Erbringung von Werk- und Diensteistungen
ist am 02.09.2025, um 10:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 531/25
Amtsgericht Bochum, 02.09.2025