Vergütungsfestsetzung
Cenfila gGmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Cenfila gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 36c IN 8590/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 8590/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 125578
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
36c IN 8590/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cenfila gGmbH, Karl-Marx-Str. 255, 12057 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Neumann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 125578
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 30.07.2026 - korrigiert mit Antrag vom 21.09.2026 - die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 123.631,94 Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 125 % für den Mehraufwand für die Bearbeitung eines besonderen Marktbereiches, die Betriebsfortführung mit Personalbefassung sowie Sanierungsbemühungen beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cenfila gGmbH, Karl-Marx-Str. 255, 12057 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Neumann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 125578
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 30.07.2026 - korrigiert mit Antrag vom 21.09.2026 - die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 123.631,94 Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 125 % für den Mehraufwand für die Bearbeitung eines besonderen Marktbereiches, die Betriebsfortführung mit Personalbefassung sowie Sanierungsbemühungen beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026