Eröffnung des Verfahrens

CEEM Capital GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur CEEM Capital GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2025, Aktenzeichen 810 IN 1538/24 C-14-8.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/24 C-14-8
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 83029
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
01.07.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 1538/24 C-33-: In dem Insolvenzverfahren CEEM Capital GmbH, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 83029),
vertreten durch:
Christian Magnus, Kaiser-Friedrich-Ring 66, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde am 30.06.2025 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Eröffnung des Verfahrens