Forderungsprüfung
CCE-Cash Concepts Europe GmbH
Lindau
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat zur CCE-Cash Concepts Europe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2026, Aktenzeichen IN 197/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kempten (Allgäu)
- Aktenzeichen
- IN 197/25
- Registerbezug
- Kempten (Allgäu), HRB 10542
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
N 197/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CCE-Cash Concepts Europe GmbH, Von-Behring-Straße 6 a, 88131 Lindau, vertreten durch die Geschäftsführerin Schelle Marlies
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10542
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 15.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CCE-Cash Concepts Europe GmbH, Von-Behring-Straße 6 a, 88131 Lindau, vertreten durch die Geschäftsführerin Schelle Marlies
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10542
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 15.04.2026