Sicherungsmaßnahme
CB GE Gastro GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur CB GE Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 161 IN 64/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 64/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 19086
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Britta Hoff
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 64/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19086 eingetragenen CB GE Gastro GmbH, vertr. d. d. Gf., Goldbergplatz 1, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Abdellatif Hajji, Goldbergplatz 1, 45894 Gelsenkirchen und Herrn Khalid Oilkadi, Goldbergplatz 1, 45894 Gelsenkirchen
ist am 17.07.2026, um 09:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 64/26
Amtsgericht Essen, 17.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19086 eingetragenen CB GE Gastro GmbH, vertr. d. d. Gf., Goldbergplatz 1, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Abdellatif Hajji, Goldbergplatz 1, 45894 Gelsenkirchen und Herrn Khalid Oilkadi, Goldbergplatz 1, 45894 Gelsenkirchen
ist am 17.07.2026, um 09:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 64/26
Amtsgericht Essen, 17.07.2026