Sicherungsmaßnahme

CB Camper Base Rhein-Main GmbH

Ginsheim-Gustavsburg

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur CB Camper Base Rhein-Main GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.08.2024, Aktenzeichen 9 IN 632/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 632/24
Registerbezug
Darmstadt, HRB 55066
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
01.08.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Stephan Schlegel

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 632/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CB Camper Base Rhein-Main GmbH, Am Flurgraben 38-42, 65462 Ginsheim-Gustavsburg (AG Darmstadt, HRB 55066), vertr. d.: 1. Urs Fischer, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 10:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20 bestellt worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 01.08.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme