Forderungsprüfung
Cay-Consulting GmbH & Co.KG
Schönkirchen
Das Amtsgericht Kiel hat zur Cay-Consulting GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 25 IN 55/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kiel
- Aktenzeichen
- 25 IN 55/23
- Registerbezug
- Kiel, HRA 8703 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
25 IN 55/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cay-Consulting GmbH & Co. KG, Schönberger Landstraße 81 b, 24232 Schönkirchen, vertreten durch die Komplementärin Cay-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Birol Cay
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 8703 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Solveig Lieder, ABC-Straße 12, 20354 Hamburg, Gz.: 5/23
1. Die Prüfung der bis 30.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 bis 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 05.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Cay-Consulting GmbH & Co. KG, Schönberger Landstraße 81 b, 24232 Schönkirchen, vertreten durch die Komplementärin Cay-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Birol Cay
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 8703 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Solveig Lieder, ABC-Straße 12, 20354 Hamburg, Gz.: 5/23
1. Die Prüfung der bis 30.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 bis 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 05.11.2026