Forderungsprüfung
Carsija Holding GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Carsija Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 1501 IN 1937/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1937/22
- Registerbezug
- München, HRB 261365
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 31.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Halten und Verwalten von Beteiligungen - Betreiben von Gastronomie, Restaurants, Imbissständen (feststehend und mobil), An- und Verkauf, sowie In- und Export von Lebensmitteln und alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken, sowie An- und Verkauf, Vermietung von Immobilien, jedoch keine Bauträgertätigkeit.
Veröffentlichungstext
1501 IN 1937/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carsija Holding GmbH, Triebstraße 48, 80993 München, vertreten durch den Geschäftsführer Tabakovic Ervin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 261365
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 bis 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carsija Holding GmbH, Triebstraße 48, 80993 München, vertreten durch den Geschäftsführer Tabakovic Ervin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 261365
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 bis 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.08.2026