Sicherungsmaßnahme
carrisma GmbH
Josef-Dietzgen-Straße 1, 53773 Hennef
Das Amtsgericht Bonn hat zur carrisma GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 99 IN 151/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 151/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 3945
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Andreas Pantlen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 151/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 3945 eingetragenen carrisma GmbH, Josef-Dietzgen-Straße 1, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Bantel, Im Dorfbusch 3, 51597 Morsbach
Geschäftszweig: Beratung von Unternehmen in allen unternehmensrelevanten Fragen u. a.
ist am 22.06.2026, um 15:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 151/26
Amtsgericht Bonn, 22.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 3945 eingetragenen carrisma GmbH, Josef-Dietzgen-Straße 1, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Bantel, Im Dorfbusch 3, 51597 Morsbach
Geschäftszweig: Beratung von Unternehmen in allen unternehmensrelevanten Fragen u. a.
ist am 22.06.2026, um 15:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 151/26
Amtsgericht Bonn, 22.06.2026