Forderungsprüfung
Carpathia Events GmbH & Co. KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Carpathia Events GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.07.2025, Aktenzeichen 36c IN 4504/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36c IN 4504/20
- Registerbezug
- Berlin, HRA 96512
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 16.07.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
36c IN 4504/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
1. Die Prüfung der bis 14.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 46-68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carpathia Events GmbH & Co. KG, Neumannstraße 3b, 13189 Berlin, vertreten durch die Komplementärin Carpathia Events Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Juhasz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96512
1. Die Prüfung der bis 14.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 46-68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.07.2025