Forderungsprüfung
Carline GmbH
Kösching
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Carline GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2026, Aktenzeichen IN 87/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 87/25
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 8621
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 87/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carline GmbH, Käthe-Paulus-Straße 3, 85092 Kösching, vertreten durch den Geschäftsführer Parrinello Vincenzo
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 8621
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tischler, Abt & Partner, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, Gz.: 000262/24
1. Die Prüfung der bis 24.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 24.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Carline GmbH, Käthe-Paulus-Straße 3, 85092 Kösching, vertreten durch den Geschäftsführer Parrinello Vincenzo
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 8621
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tischler, Abt & Partner, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, Gz.: 000262/24
1. Die Prüfung der bis 24.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 24.08.2026